Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 mit Beschluss-Nr.: 1069-06/06/2018 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Neubauernsiedlung“ in der Fassung vom Juni 2018 einschließlich der Begründung bestätigt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu öffentlichen Auslegung, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 BauGB zur Beteiligung der Nachbargemeinden bestimmt.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar
Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht/Umweltprüfung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
23.07.2018 bis 24.08.2018
in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr
erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
kunz@stadt-brandis.de