Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Neubauernsiedlung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.07.2018 bis 24.08.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 mit Beschluss-Nr.: 1069-06/06/2018 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Neubauernsiedlung“ in der Fassung vom Juni 2018 einschließlich der Begründung bestätigt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu öffentlichen Auslegung, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 BauGB zur Beteiligung der Nachbargemeinden bestimmt.

 Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar

 Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen

  • zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur,
    zum Immissionsschutz und
    zu Altlastverdachtsflächen
     
  • Umweltbericht mit der Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes und der Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes des
    Schutzgutes Mensch mit Aussagen zu Erholung, Gesundheit, Wohnen,
                   Lärmbelastung, und Geruchsbelastung,
    Schutzgutes Flora und Fauna mit Aussagen zu den Schutzgebieten, Biotoptypen,
    Faunistischen Untersuchungen
    Schutzgutes Boden mit Aussagen zu den Bodenfunktionen, Bodentypen und
    Altlasten
    Schutzgutes Wasser mit Aussagen zu Oberflächen- und Grundwasser,
    Schutzgutes Luft und Klima,
    Schutzgutes Landschaftsbild mit Aussagen zu ästhetischen und rekreativen Funktionen und
    Schutzgutes Kultur- und Sachgüter
     
  • Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan mit Berechnung von zulässigen Emissionskontingenten zur Festsetzung von Kontingenten im Bebauungsplan,
     
  • Geruchsimmissionsprognose zum Bebauungsplan mit Ausbreitungsrechnung nach den Vorgaben der TA Luft und GIRL und einer Immissionsprognose,
     
  • Faunistische Untersuchung mit Erfassung der Brutvögel (Aves) und
    einer Potenzialabschätzung für Fledermäuse, Reptilien und Heuschrecken
     
    Hydrogeologischer Bericht
     

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht/Umweltprüfung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

 23.07.2018 bis 24.08.2018

 in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.

 Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

 Montag                                8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag                               8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr

Mittwoch                               geschlossen

Donnerstag                          8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                  8:00 bis 11:30 Uhr

 erfolgen.

 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

  

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 - Umweltbericht
  • Anlage 2 - Schallimmissionsprognose
  • Anlage 3 - Geruchsimmissionsprognose
  • Ergänzung zu Anlage 3
  • Anlage 4 - Faunistische Untersuchung
  • Anlage 5 - hydrogeologischer Bericht

Informationen

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