Verfahren Stadt Brandis Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Aufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet II" Waldpolenz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.09.2016 bis 29.10.2016
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen

In der Sitzung am 30.08.2016 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 1061-07/08/2016 den Entwurf der Aufhebungssatzung in der Fassung vom Juni 2016 einschließlich der Begründung bestätigt.

Ziel der vorliegenden Planung ist es, die Bebaubarkeit mit Gewerbeflächen, welche durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet II Waldpolenz“ möglich ist, aufzuheben.

In der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird das Vorhaben auf seine umweltbezogenen Auswirkungen untersucht. Hierfür werden der Bestand und die Auswirkungen der Aufhebung auf die Schutzgüter bewertet.

Die Prüfung der schutzgutbezogenen Auswirkungen ergab, dass mit der Aufhebung gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan keine negativen Effekte entstehen. Durch die Aufhebung werden weitere Versiegelungen, die durch den rechtskräftigen Bebauungsplan möglich wären, verhindert, was hinsichtlich dem Schutz von Natur und Landschaft sogar positiv zu werten ist.

Die Belange des Naturschutzes werden somit mit der Aufhebung beachtet.

Die öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzung  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom

26.09.2016 bis 28.10.2016

im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9.

In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Satzungsentwurf während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brandis einzusehen und Ihre Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Brandis, den 06.09.2016

Arno Jesse

Bürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan Gewerbegebiet II
  • Aufhebungssatzung
  • Begründung der Aufhebung
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