In der Sitzung am 28.06.2016 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 1042-05/06/2016 den Entwurf der vorliegenden Änderung 16-2 des genehmigten Bebauungsplanes „Waldsteinberg“ in der Fassung vom 11.04.2016 einschließlich der Begründung bestätigt.
Es wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Die öffentliche Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom
25.07.2016 bis 26.08.2016
im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9.
In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brandis einzusehen und Ihre Hinweise und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.