Bebauungsplan Gemeinde Mülsen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Brückenstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.12.2022 bis 09.01.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2022 mit Beschluss-Nr. 100/2022 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Brückenstraße“ im OT Niedermülsen gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 12.780 m² des vormaligen Tierhaltungsstandortes an der Brückenstraße nordwestlich des ehemaligen Vorwerks im Ortsteil Niedermülsen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brückenstraße“ ist in beiliegendem Kartenausschnitt dargestellt.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Brückenstraße“ im OT Niedermülsen des Büros Umweltplanung Zahn und Partner GbR, Am Dr. Dittes-Denkmal 1, 08485 Lengenfeld, bestehend aus zeichnerischem und textlichem Teil und der Begründung vom 21.10.2022 liegen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

08.12.2022 bis 09.01.2023

in der Gemeindeverwaltung Mülsen, Bauamt Zimmer 126, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen während der Öffnungszeiten

            Montag:                                  9.00 Uhr – 12.00 Uhr

            Dienstag:                               9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

            Donnerstag:                          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

            Freitag:                                   9.00 Uhr – 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Darüber hinaus werden die entsprechenden Unterlagen nach § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegezeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Mülsen (www.muelsen.de, Menüpunkt Rathaus-Amtsblatt) sowie im zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Planungsziele, Umweltinformation und Wesentliche Auswirkungen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Brückenstraße“ soll in Nachnutzung des vormaligen Tierhaltungsstandorts an der Brückenstraße im Ortsteil Niedermülsen die rechtliche Voraussetzung für die Ausgestaltung eines Wohngebietes mit hoher Wohnqualität geschaffen werden i.V.m. der Förderung der Bildung von Wohneigentum insbesondere für Familien und damit der Erhaltung und Stützung sowie Schaffen sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen im Ortsteil geschaffen werden. Dabei sollen bis zu 12 Baugrundstücke für Mehrfamilien-, Einzel- und/oder Doppelhäuser entstehen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt Errichtung einer inneren Erschließungsstraße von der Niedermülsener Hauptstraße zur Brückenstraße.

Erhebliche Auswirkungen auf die benachbarten Nutzungen (Bürogebäude, Gewerbe- und Wohnnutzungen, Landwirtschaft) sind im derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Bestehende Wegerechte zugunsten benachbarter Grundstücke werden in die Planung intergiert.

Es werden keine Flurstücke innerhalb der Überschwemmungsbereiche des 100-jährigen und des 200-jährigen Hochwassers des Mülsenbachs überplant. Aufgrund der sehr hohen baulichen Überprägung und Versiegelung des Standorts durch die vormalige Nutzung sowie der geplanten Nutzung als Wohngebiet sind auch auf die Umwelt allenfalls punktuell auf das Plangebiet eng begrenzte nicht erheblich negative Auswirkungen zu erwarten. Der Versiegelungsgrad wird sich gegenüber der Vornutzung verringern. In die Niederschlagsentsorgung kann eine bestehende wasserrechtliche Erlaubnis in den Mülsenbach einbezogen werden. Die Schmutzwasserentsorgung soll durch Errichtung eines eigenen Entwässerungssystems im Trennsystem neu aufgebaut werden.

Mülsen, den 11.11. 2022

Michael Franke

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Mülsen

Bauamtsleiter

André Rademacher

037601 50072

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage zur Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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