Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2022 mit Beschluss-Nr. 101/2022 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Wohngebiet „Mühlberg“ im OT Thurm gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 230/17 im Ortsteil Thurm mit einer Gesamtfläche von ca. 27.900 m². Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Ortskerns von Thurm. Er grenzt im Südosten an die Plangebiete der Bebauungspläne „Rathausweg“ (rechtskräftig, Erschließung läuft) und „Oberer Rathausweg“ (in Aufstellung). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohngebiet „Mühlberg“ ist in beiliegendem Kartenausschnitt dargestellt.
Die Planungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Mühlberg“ im OT Thurm des Büros Umweltplanung Zahn und Partner GbR, Am Dr. Dittes-Denkmal 1, 08485 Lengenfeld, bestehend aus zeichnerischem und textlichem Teil und der Begründung vom 21.10.2022 liegen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
08.12.2022 bis 09.01.2023
in der Gemeindeverwaltung Mülsen, Bauamt Zimmer 126, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen während der Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 11.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Darüber hinaus werden die entsprechenden Unterlagen nach § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegezeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Mülsen (www.muelsen.de, Menüpunkt Rathaus-Amtsblatt) sowie im zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Planungsziele, Umweltinformation und Wesentliche Auswirkungen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Wohngebiet „Mühlberg“ im Ortsteil Thurm soll die rechtliche Voraussetzung für die Ausgestaltung der Errichtung einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen zzgl. Ansiedlung eines Pflegedienstes und von Arztpraxen sowie zur Errichtung von weiteren Wohngebäuden geschaffen werden. Das einbezogene ehemalige Gehöft Thurmer Nebenstraße 22 soll saniert und revitalisiert werden. Damit sollen insbesondere erreicht werden:
Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Thurmer Nebenstraße (Buswendeschleife) über die derzeit in Bau befindliche Erschließungsstraße in das Baugebiet „Rathausweg“ und Anschluss an die geplante Erschließungsstraße für das Gebiet des Bebauungsplans „Oberer Rathausweg“.
Es wird in keine Schutzgebiete nach Wasser- und Naturschutzrecht sowie gesetzlich geschützte Biotope eingegriffen. Aufgrund der Gebietsstruktur (Weidegrünland frischer Standorte, intensiv genutzt (mit Tritt- und Narbenschäden aus Pferdebeweidung, baulich vorgenutzte Bereich im Talbereich) sind funktionale, aber lokal begrenzte Auswirkungen bzgl. des Schutzguts Boden und des natürlichen Wasserrückhaltevermögens zu erwarten. Die Niederschlags- und Schmutzwasserentsorgung ist durch die erfolgte Errichtung der Versickerungsanlage auf Flst. 230/17 bzw. den Anschluss an das Kanalnetz der zentralen Schmutzwasserentsorgung der Wasserwerke Zwickau in der Thurmer Nebenstraße (Buswendeschleife) gesichert.
Mülsen, den 11.11.2022
Michael Franke
Bürgermeister
Gemeinde Mülsen
Bauamtsleiter
André Rademacher
037601 50072