Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplans der Innenentwicklung nach §13a BauGB „Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße“ Stadt Klingenthal Entwurf Stand 10/2022
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Klingenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2022 den Entwurf Bebauungsplans der Innenentwicklung nach §13a BauGB „Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße“ Stadt Klingenthal (Stand 10/2022) gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Klingenthal vollständig: 570/2, 570/3, 572/1, 572/2, 601/1, 601/2, 601a Der Geltungsbereich des Bestandsplans umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Klingenthal vollständig: 521/2, 521/3, 521/4, 522, 526, 561/2, 523/1, 524/1, 561/1, 569, 570/2, 570/3, 572/1, 572/2, 601/1, 601/2, 601a sowie Teile der Grundstücke 532/12, 532/15.
Der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach §13a BauGB „Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße“ Stadt Klingenthal (Stand 10/2022) liegt zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal, Zimmer 8 in der Zeit vom 12.12.2022 bis 13.01.2023 während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden.
Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Stadt Klingenthal unter www.klingenthal.de sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gerhard Nöbel
Erster Stellvertreter des
Oberbürgermeisters (Siegel)
Anlage 1: Ausschnitt Planzeichnung
Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal, Zimmer 8