Bebauungsplan Gemeinde Lohmen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Lochmühle Lohmen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.12.2022 bis 13.01.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lohmen hat am 09.06.2022 mit Beschluss Nr. 24-07/2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Lochmühle Lohmen“ bestätigt und die Freigabe zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erteilt.

Außerdem wurden mit diesem Beschluss die Grenzen und der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 03.09.2015 geändert. Das Plangebiet umfasst nunmehr die Flurstücke 1/1, 1/2, 72 (tw.), 73 (tw.), 74/a, 74/b und 205/a (tw.) der Gemarkung Mühlsdorf und hat eine Größe von insgesamt 9.446 m². Ziel ist die Revitalisierung der Lochmühle und des ehemaligen Elektrizitätswerkes.

Es wird weiterhin einvernehmlich bestätigt, dass kein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wird, sondern ein verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) gemäß Dritter Abschnitt BauGB (§§ 8ff).

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Lochmühle Lohmen“ besteht aus der Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen (Teile A und B) und der Begründung (Teil C) sowie den darin benannten Anlagen in der Fassung vom 20.04.2022.

Dieser wird im Zeitraum vom 05.12.2022 bis einschließlich 23.12.2022 sowie im Zeitraum vom 02.01.2023 bis einschließlich 13.01.2023 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Lohmen (Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen) während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Montag bis Freitag von             8:00 Uhr bis     12:00 Uhr,

Dienstag zusätzlich von          13:00 Uhr bis     18:00 Uhr und

Donnerstag zusätzlich von    13:00 Uhr bis     16:00 Uhr.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Gemeinde Lohmen (www.lohmen-sachsen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zur Planungsabsicht können bis zum 13.01.2023 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei dem Beschluss zur Abwägung zum o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 

Silke Großmann
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Lohmen
Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen

Herr Protze (Sachbearbeiter Bauamt)
Tel.: 03501 / 581037
E-Mail: bauamt@lohmen-sachsen.de

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