Bebauungsplan Stadt Schirgiswalde-Kirschau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Wilthener Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.12.2022 bis 17.01.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan “Gewerbegebiet Wilthener Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und öffentliche Auslegung

Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Fortführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wilthener Straße“ wieder aufgenommen und den räumlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss am 25.03.2014 geändert. In seiner Sitzung am 10.11.2022 beschloss der Stadtrat die erneute Änderung des räumlichen Geltungsbereiches aufgrund der zum Vorentwurf ergangenen Anregungen und Bedenken der Behörden und Träger öffentlicher Belange, billigte den Entwurf des Bebauungsplanes

und bestimmte die öffentliche Auslegung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in seiner Neuabgrenzung begrenzt,

im Norden: durch die Wilthener Straße als Staatsstraße S 117 mit straßenbegleitendem Radweg

im Osten: durch die Wohngrundstücke entlang der Mönchswalder Straße

im Süden: durch das Gewerbegebiet ehemals VEGRO

im Westen: durch landwirtschaftliche Ackerflächen.

Er umfasst Flächen der Flurstücke Nr. 207/10 tw.; 230/5; 218/1; 218/2 tw.; 224/6; 228/6; 230/7; 221/3; 224/5; 228/5; 230/6; 233/7; 236/5 tw.; 216; 219/4; 226/3.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wilthener Straße“, OT Kirschau, liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Untersuchungen und Gutachten

vom 12.12.2022 bis einschließlich 17.01.2023

in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, 2. Obergeschoss, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9 während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag/Mittwoch/ Donnerstag   08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag                                  08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag                                     08.00 – 12.00 Uhr.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schirgiswalde-kirschau/startseite  und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 18. Mai 2021 zum landesplanerischen Grundsatz der Verminderung der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke,
  • Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Schreiben vom 19. Mai 2021 zur raumbedeutsamen Grünzäsur und zum Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild / Landschaftserleben
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 23. April 2021 zur archäologischen Relevanz des Plangebietes,
  • Landratsamt Bautzen, Schreiben vom 26. Mai 2021 zu Belangen Kompensation des geplanten Eingriffs in Natur und Landschaft, Altlasten, Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Oberlausitzer Bergland, Entwässerungskonzept, und Artenschutzbelange,
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 20. Mai 2021 zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie (Baugrundsituation/-untersuchungen, hydrogeologische Verhältnisse, Bohrdaten).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • im Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht, der Planzeichnung,
  • in den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behördenbeteiligung,
  • in den Gutachten zu Schall, Immissionen und Artenschutz:
  • Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:

Einflüsse der gewerblichen Nutzung auf schützenswerte Immissionsorte, Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbe- und Verkehrslärm,

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan, Artenschutzfachliche Prüfung, Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere, ganzjährig geschützter Arten und ausgewählter Vogelarten (Brutvögel, Nahrungsgäste, Reptilien), Einschätzung der besonderen artenschutzrechtlichen Belange, Maßnahmen zum Schutz und Erhalt.

  • Schutzgut Boden:

Ausführungen zur Leistungsfähigkeit des Bodens, Auswirkungen auf den Boden und den Versiegelungsgrad, Bodenverlust als Folge der Bebauung, Altlastensituation

  • Schutzgut Wasser:

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Einflüsse auf die Versickerung des Niederschlagswassers, Regenwasserrückhaltung für das Baugebiet

  • Schutzgut Klima/Luft:

Aussagen zu Einflüssen auf siedlungsklimatische Funktionen und Luftaustausch und lufthygienischen Maßnahmen

  • Schutzgut Landschaftsbild/Erholung:

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild, Aussagen zur Durchgrünung und zum Erhalt und Ergänzung prägender Grünstrukturen

  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:

Aussagen von Bodendenkmalen

  • Eingriff in Natur und Landschaft:

Eingriffsbewertung, grünordnerische Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich (Pflanzgebote, Flächenentsiegelung) in der Begründung mit Umweltbericht

  • Alle umweltbezogenen Schutzgüter:

Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung; Untersuchung von Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen in Hinblick auf Lärm-, Schadstoff- und andere störende Immissionen, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts, insbesondere Regenwasser sowie Beeinträchtigungen der Fauna; Eingriffsbewertung und Untersuchung des Ausgleichserfordernisses

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, 02681 Schirgiswalde-Kirschau OT Schirgiswalde, Rathausstraße 4 zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

 

Schirgiswalde-Kirschau, 21.11.2022

 

gez. Sven Gabriel

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Thomas Prescher

Sachbearbeiter Grundsatzfragen/Bau

Tel.: 03592 3866-32

Fax: 03592 3866-37

Mail: thomas.prescher@schirgiswalde-kirschau.de

 

Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau

Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement

Rathausstraße 4

02681 Schirgiswalde-Kirschau

 

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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