Bebauungsplan Gemeinde Göda Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Neubau Schule/Hort Göda"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.10.2022 bis 07.11.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorentwurf qualifizierter Bebauungsplan "Neubau Schule/Hort Göda" (§ 8 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Göda hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.06.2022 den qualifizierten Bebauungsplan "Neubau Schule/Hort Göda" nach §8 zur Aufstellung beschlossen.

Mit dem qualifizierten Bebauungsplan soll im Ortsteil Göda ein Standort für ein sonstiges Sondergebiet gesichert werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zum Vorentwurf des qualifizierten Bebauungsplanes "Neubau Schule/Hort Göda" in der Fassung vom 08.09.2022 findet im Zeitraum vom 04.10.2022 bis 07.11.2022 statt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfs zum qualifizierten Bebauungs-plan "Neubau Schule/Hort Göda" sind auf der Internetseite der Gemeinde Göda (www.goeda.de/) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG den Vorentwurf zum qualifizierten Bebauungsplan nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 035930/ 5830 oder per E-Mail an post@goeda.de) in der Gemeindeverwaltung Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda einzusehen.

Termine zur kostenlosen Einsichtnahme der Auslegungsunterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum bis einschließlich 07.11.2022 für jedermann während der Dienstzeiten möglich.

Stellungnahmen zum qualifizierten Bebauungsplan Vorentwurf "Neubau Schule/Hort Göda" können bis ein-schließlich 07.11.2022 schriftlich, per E-Mail an post@goeda.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Göda abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den qualifizierten Bebauungsplan (nach §8 BauGB) gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gerald Meyer, Bürgermeister

Kontaktperson

Ansprechpartner: André Laue

Tel.: 035930 58311

e-Mail: andre.laue@goeda.de

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