Gemeindeverwaltung Schwepnitz
Dresdner Straße 4
01936 Schwepnitz
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Schwepnitz OT Zeisholz - Kleeweg"
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat in seiner Sitzung 02.06.2022 wurde der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Planfassung vom 18.05.2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwepnitz OT Zeisholz - Kleeweg“ umfasst die Flurstücke 1/3, 2, 3, 4, 5/1 und 459/1 der Gemarkung Zeisholz.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Die Unterlagen zum Planentwurf liegen in der Zeit
vom 04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022
während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz öffentlich aus. Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schwepnitz unter www.schwepnitz.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 unberücksichtigt bleiben.
Schwepnitz, den 15.06.2022
Elke Röthig
Bürgermeisterin