Raumordnungs-/Bauleitplan Verwaltungsverband Eilenburg-West Frühzeitige Beteiligung

"Erweiterung GE/GI Jesewitz" der Gemeinde Jesewitz im OT Bötzen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.12.2021 bis 07.01.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans
"Erweiterung GE/GI Jesewitz" der Gemeinde Jesewitz - OT Bötzen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplans zur „Erweiterung GE/GI Jesewitz" der Gemeinde Jesewitz gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 72/2021).

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Ortslage Jesewitz, nordwestliche des Ortsteils Bötzen, eingefasst zwischen B 87 im Osten und der Bahnstrecke Leipzig - Eilenburg, westlich angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet. Dieser umfasst die Flurstücke 7/2, 44/6, 56 in der Gemarkung Gallen Flur 2, die Flurstücke 64/1, 64/2 in der Flur 1 und 3/3, 3/4, 5/2, 6/1, 6/2, 6/4, 6/6 und 288 in der Flur 2 der Gemarkung Jesewitz auf einer Fläche von ca. 14,34 Hektar. Der Geltungsbereich ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung zusätzlicher Gewerbe- und Industrieflächen zur Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebiets, die Sicherung der Erschließung über die angrenzende Straße „An der Hufe“, die Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeits­verhältnisse und die grünordnerische Gestaltung und Eingrünung des Standorts zur umgebenden Landschaft.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB wird für das Vorhaben eine Umweltprüfung durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

06.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022

öffentlich ausgelegt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zum Verwaltungsverband Eilenburg – West eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03423 / 662 272 oder per E-Mail an Ilona.Vollring@vv-eilenburg-west.de durchgehend gewährleistet.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://jesewitz.de/foerderungen/bauvorhaben.html

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

abrufbar.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an Ilona.Vollring@vv-eilenburg-west.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Jesewitz, 15.11.2021

gez. Tauchnitz

Bürgermeister

Kontaktperson

Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Vorentwurf Umweltbericht

Informationen

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