Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Lößnitz Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung „Siedlung am Streitwald“ in Affalter

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.12.2021 bis 07.01.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Billigung und Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Siedlung am Streitwald“

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.11.2021 den Entwurf der Ergänzungsatzung in der Fassung 09/2021 mit Planzeichnung, Text und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB). Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind daher entbehrlich. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde. Der Satzungsentwurf, bestehend aus Plan- und Textteil, sowie die zugehörige Begründung, können in der Zeit vom 06.12.2021 bis 07.01.2022 bei der Stadtverwaltung Lößnitz im EG des Rathauses (Bürgerbüro), Marktplatz 1, 08294 Lößnitz zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag                  9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                9.00 - 12.00 Uhr  und  13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag            9.00 - 12.00 Uhr  und  13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag                   9.00 - 12.00 Uhr

Ergänzend werden die Auslegungsunterlagen im Beteiligungszeitraum über die Internetseite der Stadt Lößnitz (www.stadt-loessnitz.de) sowie das zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.sachsen.de) verfügbar sein.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vortragen.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf das oben genannte Internetportal bei der Stadtverwaltung Lößnitz sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen im Ausnahmefall auch in elektronischer Form an mail@stadt-loessnitz.de abgegeben werden können.

Lößnitz, den 11.11.2021

Alexander Troll

Bürgermeister                                                           Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lößnitz

Baumanagement/Städtebau, Katharina Löwig

Marktplatz 1

08294 Lößnitz

Tel.: 03771 5575-43

Fax:  03771 5575-68

Mail: k.loewig@stadt-loessnitz.de

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