Bebauungsplan Gemeinde Neukieritzsch Öffentliche Auslegung

Erneute Bekanntmachung -1. Änderung des Bebauungsplanes „Kahnsdorf Nord“, in der Änderungsfassung vom 12.03.2021

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.11.2021 bis 03.12.2021
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat auf Grundlage des Beschlusses GR/031-2021 vom 23.03.2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kahnsdorf Nord“ und die erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

Wegen Anpassungen an aktuelle Entwicklungen des Gemeindegebietes besteht die Notwendigkkeit, den seit 25.10.2014 rechtskräftigen Bebauungsplan „Kahnsdorf Nord“ nach § 1 (8) BauGB zu ändern.

Aufgrund der aktuellen städtebaulichen Entwicklungen der vergangenen Jahre und der gestiegenen, sehr hohen Nachfrage an Wohngrundstücken im Gemeindegebiet ist eine Überarbeitung der Planinhalte erforderlich geworden. So sind u. a. die Art der Nutzung von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet angepasst worden.

Der geplante Baubereich befindet sich nördlich der Ortslage Kahnsdorf und ist größtenteils durch Wiesen gekennzeichnet. Das neue Wohngebiet grenzt im Norden an den "Kahnsdorfer See", im Osten an den "Hainer See" bzw. die vorhandene Wohnbebauung im "Hainer Seeblick" sowie im Süden an die "Kreudnitzer Allee" und "An der Lagune". Das Gelände fällt von Süden nach Norden sowie von West nach Ost, jeweils in Richtung der Seen, hin ab.

Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Beschluss GR 04/ 26-2020 durch den Gemeinderat am 28.04.2020 gefasst.

Nach § 3 (2) BauGB ist die Öffentlichkeit und nach § 4 (2) BauBG sind die Behörden bereits über das Vorhaben informiert.

Dazu liegt die 2. Fassung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom 12.03.2021 inklusive den textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Liegenschaftsplan vom 14.10.2020, dem Lageplan des städtebauliches Konzeptes vom 04.03.2021 und die Begründung, in der Fassung vom 12.03.2021, im Zeitraum vom

                                             01.11.2021 bis zum 03.12.2021

in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch (Raum 018 – Sitzungsraum EG) zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann innerhalb der Dienstzeiten, nach terminlicher Voranmeldung unter Tel. 034342 803 25 und unter Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Hygienevorschriften erfolgen.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde  unter www.neukieritzsch.de/laufende-verfahren

Während des Auslegungszeitraumes können beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Neukieritzsch, den 12.10.2021

gez.

Hellriegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamt Gemeinde Neukieritzsch

Schulplatz 3

04575 Neukieritzsch

Bauamtsleiterin

Sabine May

Tel.:       03432 803 27

Fax:       03432 803 12

E-Mail:   s.may@neukieritzsch.de

Homepage: https://www.neukieritzsch.de/

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