Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 den Entwurf des Bebauungsplans "1. Änderung des Bebauungsplanes Grünstraße" in der Fassung vom September 2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Es liegen keine umweltbezogene Informationen vor, da es sich gemäß § 13a BauGB um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und eine Umweltprüfung nicht durchgeführt wird.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans"1. Änderung des Bebauungsplanes Grünstraße" in der Fassung vom September 2021 einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 25. Oktober 2021 bis zum 24. November 2021
zu den Dienstzeiten in den Diensträumen des Sachgebietes Stadtplanung/Liegenschaften der Stadtverwaltung Weißwasser, Rathaus, Marktplatz in 02943 Weißwasser / O.L. Zimmer Nr. 1.42
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans "1. Änderung des Bebauungsplanes Grünstraße" in der Fassung vom September 2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weißwasser/O.L. vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Weißwasser/O.L., den 15.10.2021 Der Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Weißwasser / O.L.
Karsten Kliebisch
Marktplatz
02943 Weißwasser