Flächennutzungsplan Gemeinde Sehmatal Frühzeitige Beteiligung

Gemeinde Sehmatal öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.10.2021 bis 12.11.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Vorentwurfsfassung 08/2021 (FNP) nach § 204 BauGB der Gemeinde Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein / Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 401/6, 401/7, 401/8, 401/9, 401/10 und 401/11 der Stadt Kurort Oberwiesenthal, Gemarkung Unterwiesenthal (siehe beistehende Abbildung).

Geplant ist die Änderung einer Fläche für Landwirtschaft zu einem Sondergebiet für Ferienhäuser und einer Grünfläche.

Zu den Auslegungsunterlagen gehört neben dem Änderungsplan auch die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Dorfstraße 76, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Zimmer 203

vom 11.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag                                09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                              09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                              ---

Donnerstag                          09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                 09:00 bis 12:00 Uhr.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen werden im Auslegungszeitraum auch online über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.sachsen.de) sowie die Website der Gemeinde Sehmatal (www.sehmatal.de unter der Rubrik "Rathaus -Aktuelles") zugänglich sein.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie:

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehenssoll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf das obengenannte Internetportal der Gemeinde Sehmatal sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind. Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen,dass Stellungnahmen im Ausnahmefall auch in elektronischer Form an Gemeinde@Sehmatal.de abgegeben werden können.

Gemeinde Sehmathal, den 10.09.2021

S. Nestler

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Sehmathal,

Rathaus Dorfstraße 76,  Zimmer 203

09465 Sehmatal-Cranzahl,

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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