Bebauungsplan Stadt Wittichenau Öffentliche Auslegung

6. Änderung Bebauungsplan "Wohngebiet am Schützenplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.09.2021 bis 29.10.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

6. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schützenplatz“

Bekanntmachung der Stadt Wittichenau nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

über die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur

6. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schützenplatz“

in der Fassung vom August 2021

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 08.09.2021 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schützenplatz“ in der Fassung vom August 2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet liegt auf den Flurstücken 90/3, 91/2, 92, 93/2 und 745 (vollständig) und 88, 89/8, 93/4 (teilweise) der Gemarkung Wittichenau Flur 5.

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schützenplatz“ bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Textlichen Begründung liegen

vom 27. September 2021 bis einschließlich 29. Oktober 2021

in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag - Mittwoch        8.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag                   8.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                          8.00 bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf der der Änderung des Bebauungsplanes mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen. Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal und auf der Homepage der Stadt Wittichenau unter https://wittichenau.de/bekanntmachungen eingestellt und zugänglich gemacht.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Schützenplatz“ unberücksichtigt bleiben.

Wittichenau, 13.09.2021

Markus Posch

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Wittichenau

Markt 1

02997 Wittichenau

Internet:            www.wittichenau.de

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Bau-, Gewerbe- und Ordnungsamt

Kati Scholze

Telefon:           035 725 / 755 42

E-Mail:             Kati.Scholze@wittichenau.de 

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

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