Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Sondergebiet Priesterstraße" der Gemeinde Krostitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2021 bis 09.09.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des

Bebauungsplanes „Sondergebiet Priesterstraße“

der Gemeinde Krostitz gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2021 mit Beschluss-Nr. 33/2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sondergebiet Priesterstraße“ der Gemeinde Krostitz in der Fassung vom 21.06.2021, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltkarte gebilligt und gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Zu den genannten Unterlagen werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Umweltinformationen und Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

(1) Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Priesterstraße“, Stand

      21.06.2021;

(2) Terrestrische Biotopkartierung vom 08.06.2021;

(3) Brutvogelkartierung von Mai und Juni 2021;

(4) Geoportal Sachsen: Grenzen des Landschaftsschutzgebietes, des Überschwemmungsgebietes

     und des Extremhochwassergebietes, abgerufen im April 2021;

(5) Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 31.05.2021;

(6) Landratsamt Nordsachsen, Stellungnahme vom 14.06.2021: Sachgebiet Abfall/Bodenschutz,

     Sachgebiet Immissionsschutz, Sachgebiet Naturschutz, Sachgebiet Wasserrecht;

(7) Regionaler Planungsverband, Stellungnahme vom 09.06.2021.

Folgende Umweltbelange werden behandelt:

a)   Auswirkungen auf: {Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge

      zwischen ihnen sowie die Landschaft/Ortsbild und die biologische Vielfalt} werden vermieden, ver-

      mindert bzw. innerhalb des Plangebietes ausgeglichen;

b)   Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete sind nicht betroffen;

c)   umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit und die Bevölkerung insge-

      samt entstehen durch die Planung nicht;

d)   Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen;

e)   Emissionen, Abfälle und Abwässer entstehen nur im unvermeidbaren Umfang durch die vorgese-

      hene gewerbliche Nutzung; Abfälle und Abwässer werden fach- und sachgerecht entsorgt;

f)   die Installation von Dach-Solaranlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist möglich; die gesetz-

     lichen Bestimmungen zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie im Gewerbebau sind

     einzuhalten;

g)  die Darstellungen des Landschaftsplanes werden berücksichtigt;

h)  die Immissionsgrenzwerte für Luftqualität werden nicht berührt;

i)   schädliche Wechselwirkungen zwischen den Belangen a) bis d) entstehen nicht.

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Priesterstraße“ (Stand 21.06.2021) wird mit den o. g. Unterlagen in der Zeit vom

09.08.2021 bis einschließlich 09.09.2021

während der Dienstzeiten

Montag und Mittwoch                         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag                                             8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                                         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Freitag                                                8.00 – 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz öffentlich ausgelegt.

Gleichzeitig wird der Entwurf einschließlich der Begründung, Planzeichnung, Umweltkarte und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf dem Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie auf der Homepage der Gemeinde Krostitz unter www.krostitz.de – Bebauungspläne eingestellt und ist dort abrufbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Krostitz, 29.07.2021

gez. Kläring

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Krostitz, Fr. Gusmanow, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, Tel. 034295/75018, Fax. 034295/75030, E-Mail: info@krostitz.com

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltkarte
  • Umweltbezogene Stellungnahme-LDS vom 31.05.2021
  • Umweltbezogene Stellungnahme-LRA vom 14.06.2021
  • Umweltbezogene Stellungnahme-RPl vom 09.06.2021

Informationen

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