Bebauungsplan Gemeinde Bennewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Am Wildgehege

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.07.2021 bis 06.08.2021
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat am 15.08.2018 mit Beschluss-

Nr. 442/41/18 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Wildgehege“

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Mit Beschluss vom 02.06.2021 unter der Beschluss-Nr. 203/21/21 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Am Wildgehege“ gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die im Flächennutzungsplan mit Genehmigungstand vom 30.09.2011 als Fläche für Sondergebiet „Wochenend“ und Wohnen ausgewiesene Fläche soll durch den Bebauungsplan entsprechend eine städtebaulich geordnete Entwicklung erfahren. Geplant ist die Festsetzung und zukünftige Nutzung als Wohngebiet.

Folgende Teilflächen der Gemarkung Altenbach gehören zum Geltungsbereich:

134/11; 134/10; 134/38; 134/39; 134/40 der Gemarkung Altenbach und Teilflächen 220/6; 220/8; 213/1; 134/37 der Gemarkung Bennewitz.

Die Unterlagen bestehen aus Planteil, Begründung und Umweltbericht. Ergänzt werden die Unterlagen von den nach Einschätzung der Gemeinde Bennewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom

  • Landesamt für Archäologie Sachsen - Hinweise auf Meldepflicht
  • Landesdirektion Sachsen - Hinweise zur Grünzäsur
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – Hinweise zur Radonschutz und Geologie
  • Landratsamt Landkreis Leipzig – Hinweise zum Detailierungsgrad des Umweltberichtes und Agrarstruktur
  • Regionale Planungsstelle Leipzig-Westsachsen - Hinweise zur Grünzäsur

Weiter liegen Folgende umweltrelevante Informationen mit der Auslegung vor:

  • Schutzgut Geologie/ Boden:
  • Das Plangebiet liegt in einem Bereich, wo in der Vergangenheit intensive bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden. Auf Grund der bergbaulichen Situation ist, insbesondere im östlichen Bereich mit Auf- und Verfüllungen zu rechnen.
  • Es wird empfohlen, vor Beginn der Baumassnahmen eine orts- und vorhabenskonkrete Baugrunduntersuchung zu erstellen.
  • Beachtung gesetzlicher Ziele des Bodenschutzes und abfallrechtlicher Bestimmungen
  • Schutzgut Mensch:
  • Bewertung der Bestandssituation mit allg. Hinweisen zur weiterführenden Umsetzung der Planung 
  • Schutzgut Klima / Luft:
  • Lage im Naturraum und Klima
  • Schutzgut Wasser:
  • Grund- und Oberflächenwasserkörper liegen nicht im Plangebiet
  • Hinweis auf nördlich angrenzendes Stillgewässer
  • Schutzgut Pflanzen / Tiere:
  • keine Schutzgebiete in Plangebiet
  • Berücksichtigung von Fällzeiten / baum-/ gebäudebewohnende Tierarten/ Amphibienschutz
  • Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung:
  • anthropogene Vorprägung durch die derzeitige Nutzung als Wochenendhausgebiet.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom 05.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten: 

Montag nach Terminvereinbarung

Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Terminvereinbarung

Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Da der öffentliche Besucherverkehr auf Grund der aktuellen Lage durch den Coronavirus eingeschränkt ist, bitten wir Sie, unter der Telefonnummer 034258932-27 einen Termin für die Einsichtnahme in die Unterlagen zu vereinbaren.

Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet:

 www.gemeinde-bennewitz.de

 eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Marc Werner

Gemeindeverwaltung Bennewitz,

Zimmer 214Bahnhofstraße 2404828 BennewitzTelefon: 03425 893227E-Mail: werner@gemeinde-bennewitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Umweltbericht
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung

Informationen

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