Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Claußnitz Öffentliche Auslegung

Gemeinde Claußnitz, Ergänzungssatzung "Am Lehrpfad", OT Markersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.07.2021 bis 06.08.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Am Lehrpfad“, OT Markersdorf, Gemeinde Claußnitz

Der Gemeinderat Claußnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2021 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Lehrpfad“, OT Markersdorf der Gemeinde Claußnitz, in der Fassung 05/2021 mit Planzeichnung im Maßstab 1:1.000, den textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 190/18, sowie Teilflächen der Flurstücke 186 a und 186/1 der Gemarkung Markersdorf.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und von den Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Lehrpfad“, OT Markersdorf, in der Fassung 05/2021, bestehend aus dem Planzeichnung M 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der beigefügten Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.07.2021 bis 06.08.2021

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag                     9.00 – 12.30 Uhr

Dienstag                   9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch                   9.00 – 11.30 Uhr

Donnerstag              9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag                     9.00 – 11.30 Uhr

Ergänzend werden die auszulegenden Planunterlagen im Beteiligungszeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Claußnitz (www.claussnitz.de) unter Aktuelles und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen  (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen und Bedenken schriftlich abgeben oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

„Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetseite der Gemeinde Claußnitz sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen im Ausnahmefall auch in elektronischer Form an donner@gemeinde-claussnitz.de oder an gemeindeverwaltung@gemeinde-claussnitz.de abgegeben werden können.“

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgt gleichzeitig während der o.g. Auslegungsfrist.

Andreas Heinig

Bürgermeister                                                                      Siegel

Kontaktperson

Bauamt der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz

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