Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Schleife Erneute Beteiligung

Horlitzweg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.07.2021 bis 20.07.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über den erneuten Entwurf und die öffentliche Auslegung der Einbeziehungsatzung gemäß § 3 Abs. 2 bauGB

I. Einbeziehungsatzung

- erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

  1. Der Gemeinderat hat am 03.06.2021 den erneuten Entwurf der Einbeziehungsatzung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 07.05.2021 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung in der Fassung vom 07.05.2021 wurde gebilligt.
  1. Bei der Satzung werden die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 entsprechend angewendet. Im Vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem Umweltbericht nach § 2a, abgesehen.
  1. Die Einbeziehungsatzung „Horlitzaweg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die Begründung in der Fassung vom 07.05.2021, liegen zu jedermanns Einsicht

vom 05.07.2021 bis einschließlich 20.07.2021

in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife

während folgender Zeiten:

Montag                      08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr

Dienstag                    08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                  08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag              08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                       08.00 – 11.00 Uhr

öffentlich aus.

Kontaktperson

Steffen Seidlich, Leiter Amt dür Planen, Bauen und Bergbau,

Tel. 035773/72921

E-Mail: planung.bergbau@schleife-slepo.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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