Flächennutzungsplan Stadt Borna Frühzeitige Beteiligung

12. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Borna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.05.2021 bis 18.06.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 06.02.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes (Teil-FNP) Borna für die Errichtung einer Photovoltaikanlage Borna A72“ östlich der A72, nördlich der Ortsverbindungsstraße Borna-Dittmannsdorf mit einer Fläche von 6,29 ha beschlossen.

In seiner Sitzung am 15.04.2021 hat der Stadtrat den 2. Entwurf der 12. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht, Stand 03/2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Vorhabenträger plant nunmehr eine Erweiterung des Geltungsbereiches von 6,29 ha auf 11,68 ha. Die Erweiterung des Geltungsbereiches resultiert aus der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2021, wo die Förderung von Photovoltaikanlagen im Autobahnrandstreifen von 110 m auf 200 m erweitert wurde (siehe § 37 Abs. 2c EEG).

Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Borna A72“. Die Fläche wird im gültigen Teil-FNP als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im Zuge der 12. Änderung soll die Fläche für die Landwirtschaft zurück genommen und als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Solar ausgewiesen werden.

Der Entwurf der Planunterlagen sowie alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden in der Zeit vom 19.05.21 bis einschließlich 18.06.21 in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude „An der Wyhra“ Nr. 1, Foyer, 1. Etage während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist eine Voranmeldung zur Einsichtnahme unter 03433/873232 notwendig.

Zur genannten Zeit können Stellungnahmen von jedermann bei der Stadt Borna schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Des Weiteren wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Borna

Fachdienst 31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

An der Wyhra 1

04552 Borna

E-Mail: fd31@borna.de

Telefon: 03433-873232

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5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

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  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

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