Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.05.2021 bis 24.06.2021
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Kompostier-und Verwertungsanlage KVA“ in Neukirchen OT Adorf in der Fassung vom 15.04.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 den Vorentwurf „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 20.05.2021 – 24.06.2021 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 15.04.2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden

Montag           07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag         07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch        07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr

Donnerstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag            07:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Sollten auf Grund der aktuellen Pandemielage und den damit zusammenhängenden Bestimmungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes die Öffnungszeiten des Rathauses eingeschränkt sein, so ist die Einsichtnahme in die Unterlagen trotzdem möglich. Der Zugang zum Rathaus während der o.g. Dienststunden wird über den Hintereingang (Klingel) gewährleistet.        

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kompostier- und Verwertungsanlage KVA“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neukirchen, den 12.05.2021

Sascha Thamm

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.

BauamtFrau Lieberwirth

Hauptstraße 77

09221 Neukirchen/Erzgeb.

Tel.: 0371/2710224

E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung

Informationen

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