Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Großschirma Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Reichenbach - Flurstück 557/4"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.05.2021 bis 28.06.2021
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Planzeichnung

Ergänzungssatzung „Reichenbach – Flurstück 557/4“

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung

Planfassung vom April 2021

Der Stadtrat der Stadt Großschirma hat am 26.04.2021 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Reichenbach – Flurstück 557/4“  gefasst. 

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 28.05.2021 bis einschließlich 28.06.2021

in der Stadtverwaltung Großschirma, Haus 2, Zimmer OG 01, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma, während der Dienststunden, statt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Großschirma, Bauamt, Haus 2, Zimmer OG 01, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Großschirma unter www.großschirma.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung  unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

gez. Volkmar Schreiter

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Großschima

SG Bauleitplanung

Petra Junghanns

Telefon: 037328 89937

E-Mail: p.junghanns@grossschirma.de

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

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