Bebauungsplan Gemeinde Doberschau-Gaußig Öffentliche Auslegung

vorhabenbezog. B-Plan „Solarpark Göda/ Gaußig“, Gem.Gaußig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.05.2021 bis 18.06.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBvorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Göda/ Gaußig“, Gemarkung Gaußig

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschau-Gaußig hat am 27.04.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Göda/ Gaußig“, Gemarkung Gaußig (i.d.F.v. 09.04.2021) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig dient der Bereitstellung einer Fläche zur Aufstellung von Photovoltaik-Modulen (PV-Module) in der Gemeinde Doberschau-Gaußig.

Mit der Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurstücken 519/1, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531, 296/1 Gemarkung Gaußig beabsichtigt die Gemeinde Doberschau-Gaußig ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und aktiv die Energiewende vor Ort zu gestalten.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig einschließlich Begründung, Umweltbericht und den Anlagen: Vorhaben- und Erschließungsplan, Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und Blendgutachten

findet im Zeitraum vom

17.05.2021 bis 18.06.2021 statt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig (Entwurf mit Stand vom 09.04.2021) sind auf der Internetseite der Gemeinde Doberschau-Gaußig (www.dobeschau-gaussig.de) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG den Entwurf nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 035930 55 60 60 oder 035930 5560630 oderper E-Mail an post@doberschau-gaussig.de)in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, Hauptstraße 13, 02692 Gnaschwitz einzusehen.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

  • naturschutzfachlicher Ausgleich
  • Artenschutz
  • Wald
  • Bodenschutz und Altablagerungen
  • Flächenversiegelung
  • Immissionsschutz
  • Geologie
  • Niederschlagswasserverbringung
  • Landwirtschaft
  • Archäologie, Denkmalschutz

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Artenschutz
  • Archäologie
  • Bodenschutz, Baugrund, Abfall, Altlasten
  • Immissionsschutz
  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung)
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden und Geologie, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten ist die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie die Ziel- und Maßnahmenplanung im Hinblick auf die Umweltbelange und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis einschließlich 18.06.2021 schriftlich, per E-Mail an post@doberschau-gaussig.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Doberschau-Gaußig, Hauptstraße 13 in 02692 Gnaschwitz abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei derBeschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Gnaschwitz, 28.04.2021

gez. Alexander Fischer, Bürgermeister 

Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig

Frau Burkhardt oder Vertretung

035930 55 60 630

post@doberschau-gaussig.de

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