Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Krostitz Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Südseite Rackwitzer Straße" Zschölkau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.04.2021 bis 26.05.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Krostitz über die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden der Ergänzungssatzung „Südseite Rackwitzer Straße“ Zschölkau, Gemeinde Krostitz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Im Ortsteil Zschölkau besteht die Absicht, das südlich der Rackwitzer Straße gelegene Flurstück 2/54 in der Flur 1 Gemarkung Zschölkau, das momentan unbebaut ist, in die angrenzende Wohnbebauung einzubeziehen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2021 die Auslegung des Entwurfs Ergänzungssatzung „Südseite Rackwitzer Straße“ in Zschölkau gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom März 2021 samt Begründung beschlossen (Beschluss-Nr. 12/2021).

Der Öffentlichkeit, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,  abgesehen wird.

Der Satzungsentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom

26.04.2021 bis einschließlich 26.05.2021

während der Dienstzeiten

Mo.      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Di.       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mi.       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Do.      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Fr.       8.00 – 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz öffentlich ausgelegt. Einlass erhalten Sie auf Klingeln.

Gleichzeitig wird der Entwurf der Ergänzungssatzung „Südseite Rackwitzer Straße“ einschließlich der Begründung auf dem Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie auf der Homepage der Gemeinde Krostitz unter www.krostitz.de – Bebauungspläne eingestellt und ist dort abrufbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Krostitz, 12.04.2021                                                   

gez. O. Kläring, Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Krostitz, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz Frau Gusmanow (Tel.: 034295/750-18, Mail: info@krostitz.com) sowie das Büro StadtLandGrün, Stadt- und Landschaftsplanung, Fr. Friedewald, (Tel: 0345/239772-13, astrid.friedewald@slg-stadtplanung.de)

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Bekanntmachung Auslegung

Informationen

Übersicht
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