Bekanntmachung der Gemeinde Krostitz über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung
„Südseite Rackwitzer Straße“ Zschölkau, Gemeinde Krostitz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Krostitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Südseite Rackwitzer Straße“ in Zschölkau beschlossen (Beschluss-Nr. 01/2020). Der Aufstellungsbeschluss wird nachfolgend bekanntgemacht.
Im Ortsteil Zschölkau besteht die Absicht, das südlich der Rackwitzer Straße gelegene Flurstück 2/54 in der Flur 1 Gemarkung Zschölkau, das momentan unbebaut ist, in die angrenzende Wohnbebauung einzubeziehen.
Am östlichen Ortseingang von Zschölkau ist bereits ein Wohnhaus im Außenbereich vorhanden. Westlich davon befindet sich östlich der Waldstraße eine geschlossene Wohnsiedlung. Auf der dazwischenliegenden Fläche sollen voraussichtlich drei Wohnhäuser mit zugehörigen Hausgärten errichtet werden.
Aktuell ist das Grundstück dem unbeplanten Außenbereich zuzurechnen. Deshalb ist es erforderlich, eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Der Satzung ist eine Begründung beizufügen. Darin ist u. a. die gemeindliche Zielsetzung der Satzung zu verdeutlichen.
Bei einer Ergänzungssatzung ist die Gemeinde zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB verpflichtet.
Ebenso sind die Belange des Artenschutzes zu beachten. Deshalb wurde in Vorbereitung des Verfahrens für die Aufstellung der Satzung bereits ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet. Dieser liegt mit Datum Januar 2020 vor.
Bei der Fläche handelt es sich um ein erschlossenes Grundstück, auf dem sich vor 1990 eine Hühnerfarm befand, deren Fundamente zum Teil noch im Boden sind.
Für die Aufstellung der Satzung können § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) angewendet werden. Demnach ist der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Wahlweise können die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat Krostitz beschließt in seiner heutigen Sitzung, das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Südseite Rackwitzer Straße“ Zschölkau, Gemeinde Krostitz, einzuleiten.
Krostitz, 12.04.2021
Siegel
O. Kläring
Bürgermeister
Gemeinde Krostitz, Fr. Gusmanow, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz
Tel. 034295/75018, info@krostitz.com