Bebauungsplan Verwaltungsverband Eilenburg-West Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Ochelmitz West" , OT Ochelmitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.04.2021 bis 07.05.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz

Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan „Ochelmitz West“, OT Ochelmitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz hat in seiner Sitzung am 07.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ochelmitz West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 39/2020).

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 29/4, 29/5 und 30/1 (tlw.) auf Flur 5 der Gemarkung Liemehna am westlichen Ortsrand des Ortsteils Ochelmitz auf einer Fläche von 3.579 m2. Der Geltungsbereich ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets für bis zu 4 Einfamilienhäuser
  • Ausnutzen der vorhandenen Erschließung
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Einbindung in die Landschaft durch grünordnerische Maßnahmen und Ausgleich der Eingriffe

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Ochelmitz West“ im OT Ochelmitz und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Zeit vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg, öffentlich ausgelegt.

Montag           09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00 bis ·12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag            geschlossen

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist vor Einsichtnahme der Unterlagen eine telefonische Terminvereinbarung unter (03423) 662 272 (Frau Vollring) erforderlich. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung nach Terminvereinbarung durchgehend gewährleistet.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Ochelmitz West“ im OT Ochelmitz und die Begründung mit Umweltbericht sind zusätzlich im Internet auf den Webseiten

https://www.eilenburg-west.de/seite/177135/bekanntmachungen.html

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite abrufbar.

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Jesewitz, 18.03.2021

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes

(Auszug aus RAPIS Raumplanungsinformationssystem Sachsen, 09/2020)

Kontaktperson

Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin,

Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59,

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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