Bebauungsplan Stadt Böhlen Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan "Trachenauer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2021 bis 01.04.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Böhlenhat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2018die Aufstellungdes Bebauungsplanes „Trachenauer Straße“, beschlossenund ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.1 BauGB bestimmt.Die Aufstellungdes Bebauungsplanes „Trachenauer Straße“ hat das Ziel, weitere Wohnbauflächen im Ortsteil Gaulis zu entwickeln. Dazu wird eine Fläche von ca. 6.400 m² überplant. Der räumliche Geltungsbereich ist in der unten beigefügten Übersichtskarte dargestellt.Die Planung bezieht sich auf einen Teil von Flurstück 6, Teil von Flurstück 7, Flurstück 153 sowie einem Teilstück des Flurstücks 253 der Gemarkung Gaulis.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Trachenauer Straße“ in der Fassung von Juni 2020 mit: -Planzeichnungeinschließlich der textlichen Festsetzungen-Begründung-Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag-Tageskarten Artenschutz-Zustandsfeststellung Biotopkartierungwird in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 im Rathaus der Stadt Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, im Sachgebiet Bauwesen, Zimmer 6, in 04564 Böhlen während der Dienststunden: Montag8.30 Uhr –12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 UhrDienstag8.30 Uhr –12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 UhrMittwoch8.30 Uhr –12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 UhrDonnerstag8.30 Uhr–12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 UhrFreitag8.30 Uhr –12.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie das Rathaus vorläufig für den Publikumsverkehr geschlossen sein kann. Es wird daher um vorherige telefonische Anmeldung im Bauamt (Frau Wagenlehner Tel.: 034206/60922 oder per E-Mail: c.wagenlehner@stadt-boehlen.de)gebeten.Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 01.03.2021 bis zum 01.04.2021 im Internet unter www.stadt-boehlen.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf bei der Stadtverwaltung Böhlenschriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Auch hierfür wird um vorherige telefonische Anmeldung (s. o.) gebeten.Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.Hinweis zum Datenschutz: Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Kontaktperson

Ragnar Koper

Stadtverwaltung Böhlen

Amtsleiter für Bau, Planung,

Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Karl-Marx-Straße 5, 04564 Böhlen

Tel.:      034206-60920

Fax:      034206-60990

E-Mail:  r.koper@stadt-boehlen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Tageskarten Artenschutz
  • Zustandsfeststellung Biotopkartierung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.