Bebauungsplan Stadt Bad Lausick Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 Teichweg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.11.2020 bis 04.12.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 Teichweg

Der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 24.09.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 76 „Teichweg“ Stand 17.06.2020 mit Begründung vom  17.06.2020 einschließlich dem Umweltbericht, sowie die dazugehörigen Fachgutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.11.2020 bis einschließlich 04.12.2020 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Flur 2. OG, aus:

montags und mittwochs                   7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,

dienstags                                         7:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr,

donnerstags                                     7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr,

freitags                                             7:30 – 12:00 Uhr.

Abweichende Zeiten können mit Frau Tenner, Tel. 034345/70130, vereinbart werden.

Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Entwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick und dem Landesportal Sachsen eingestellt.
 

Belangträger und wesentliche Inhalte der Stellungnahmen

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 06.09.2018
- Hinweise zur natürlichen Radioaktivität
- Anforderungen und Hinweise zum Radonschutz
- Hinweise zur Geologie
- Hinweise zum Grundwasser
- Hinweise zur Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes

- Hinweise zu vorliegenden Geodaten
- Belange des Fluglärms, der Anlagensicherheit / Störfallvorsorge, des Fischartenschutzes, der Fisch- und Teichwirtschaft sind nicht berührt

Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 05.09.2018
- Der nordöstliche Teil des Plangebietes ist als Vorranggebiet Natur und Landschaft ausgewiesen und steht damit im Widerspruch zu verbindlichen Zielen des Regionalplanes Westsachsen.
(Hinweis: Stellungnahme bezog sich auf ersten Entwurf. Hinweis wurde im aktuellen Entwurf bereits berücksichtigt.)

Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Schreiben vom 04.09.2018
- gem. §14 und §15 BNatSchG ist die Eingriffsregelung verbindlich

- gem. Eingriffsregelung fehlen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- Baugestaltung der Gebäude ist mit bauordnungsrechtlichen Festsetzungen festzulegen

- eine artenschutzrechtliche Prüfung ist durchzuführen

Landkreis Leipzig, Schreiben vom 04.09.2018

- Gemäß dem verbindlichen Regionalplan Westsachsen 2008 liegt eine Teilfläche des Plangebiets in einem Vorranggebiet Natur und Landschaft.

(Hinweis: Stellungnahme bezog sich auf ersten Entwurf. Hinweis wurde im aktuellen Entwurf bereits berücksichtigt.)

- im Geltungsbereich befinden sich Bodendenkmäler

- für die Schmutzwasserentsorgung ist die Stellungnahme des Zweckverbandes einzuholen
- für die Versickerung des Regenwassers ist ein hydrogeologisches Versickerungsgutachten vorzulegen

- Hinweise zum Umgang mit Regenwasser von gewerblichen Flächen
- Hinweise zum Umfang des Umweltberichts bezüglich des Immissionsschutzes und der Emissionsquellen
- Hinweise zur Umweltprüfung bezüglich Auswirkungen gesetzlich geschützter Biotope, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, alternative Planungsmöglichkeiten, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, Maßnahmen zur Überwachung erheblichen Auswirkungen, Artenschutzfachbeitrag

- Belange der Agrarstruktur sind nicht betroffen
- Belange aus abfall-, bodenschutz- sowie forstrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände

Regionaler Planungsverband Westsachsen, Schreiben vom 03.09.2018
- Gemäß dem verbindlichen Regionalplan Westsachsen 2008 liegt eine Teilfläche des Plangebiets in einem Vorranggebiet Natur und Landschaft.

(Hinweis: Stellungnahme bezog sich auf ersten Entwurf. Hinweis wurde im aktuellen Entwurf bereits berücksichtigt.)

OEWA Wasser und Abwasser GmbH, Schreiben vom 30.08.2018

Schmutzwasserentsorgung kann wie geplant realisiert werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht

2. Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil Natur und Landschaft)
3. Artenschutzrechtliches Gutachten nach § 44 BNatSchG

4. Geräuschprognose

5. Gutachterliche Stellungnahme bezüglich der Einwirkung und Auswirkung von Luftschadstoffen und Gerüchen

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange festgestellt:

Umweltbelange Mensch (in 1, 4 u. 5)

Umweltbelange Tiere und Pflanzen (in 1, 2, 3 u. 4)

Umweltbelange Fläche (in 1 u. 2)

Umweltbelange Boden (in 1 u. 2)
Umweltbelange Wasser (in 1)

Umweltbelange Luft und Klima (in 1 u. 5)

Umweltbelange Landschaft (in 1 u. 2)

Umweltbelange biologische Vielfalt (in 1, 2 u. 3)

Umweltbelange Natura 2000 – Gebiete (in 1)

Umweltbelange Kultur- und sonstige Sachgüter (in 1)
Emissionen (in 1, 4 u. 5)
erneuerbare Energien und effiziente Nutzung von Energie (in 1)

Wechselwirkungen (in 1, 2, 3, 4 u. 5)

Katastrophenschutz und Anlagensicherheit (in 1)
Planalternativen (in 1)

Es wird darauf hingewiesen, dass

-   nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können;

-  ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bad Lausick, den 23.10.2020

Hultsch

Kontaktperson

Stadt Bad Lausick

Bauamt

Markt 1

04651 Bad Lausick

Frau Tenner

Telefon:     034345 701-30

Fax:           034345 701-34

E-Mail:       t.tenner@bad-lausick.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens oder der Aufstellung einer Satzung für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • gutachterl. Stellungnahmee Luftschadstoffen u. Gerüchen
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Geräuschprognose
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung Mitteilungsblatt

Informationen

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