Flächennutzungsplan Stadt Großschirma Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan Stadt Großschirma

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.10.2020 bis 30.11.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Flächennutzungsplan  der Stadt Großschirma

Planfassung vom Juni 2020

Der Stadtrat der Stadt Großschirma hat am 07.09.2020 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum Flächennutzungsplan  der Stadt Großschirma in der Planfassung vom Juni 2020 gefasst.

Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 30.10.2020 bis einschließlich 30.11.2020

in der Stadtverwaltung Großschirma, Haus 2, Zimmer OG 01, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma, während der Dienstzeiten, statt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Mittelsachsen vom 19. Juli 2019, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16. Juli 2019 und des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 10. Juli 2019

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Großschirma, Haus 2, Zimmer OG 01, Hauptstraße 152, 09603 Großschirma, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Großschirma unter www.grossschirma.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung  unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Volkmar Schreiter

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Petra Junghanns

Tel.: 037328 89937

E-Mail:P.Junghanns@grossschirma.de,

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Begründung
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  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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