Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Liebschützberg Öffentliche Auslegung

Wohngebiet "Borna Nord"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.09.2020 bis 16.11.2020
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Planzeichnung

Bebauungsplan „Wohngebiet Borna Nord“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
„Wohngebiet Borna Nord“ i. d. F. vom 19.06.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Borna-Nord“ i. d. F. vom 19.06.2020 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Unterlagen und Anlagen

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und Hinweise (Teil C), sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:

  • Darlegung der Umweltbelange
  • Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung
  • Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten vom 28.08.2013, aktualisiert durch Beschluss der 139. LAI-Sitzung vom 24.03.2020
     

Hintergrund

Die Gemeinde Liebschützberg plant im Ortsteil Borna mittels eines Bebauungsplanes ein Wohngebiet für die Realisierung von Einzel- und Doppelhäusern zu entwickeln.

Ziel ist die Schaffung von 2 Bauplätzen an der Straße „Siedlung des 15. Oktober“. Die Realisierung von Wohnbauland an entsprechender Stelle setzt die Schaffung von Baurecht durch das Planinstrument eines Bebauungsplanes voraus.

Plangebiet

Das im Ortsteil Borna der Gemeinde Liebschützberg gelegene Plangebiet hat eine Gebietsgröße von ca. 3.600 m². Es umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 281/2 und 285/1 der Gemarkung Borna. Weitere in Teilen betroffene Flurstücke: 283 und 301/1 der Gemarkung Borna.

Die Fläche des beplanten Bereiches wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden unmittelbar durch eine Verkehrsfläche und daran angrenzend landwirtschaftliche Nutzfläche
  • im Osten durch landwirtschaftliche Nutzfläche
  • im Süden durch landwirtschaftliche Nutzfläche
  • im Westen durch den Siedlungsbereich der Straße „Siedlung des 15. Oktober“

Einordnung zur Lage im Gemeindegebiet

Verfahrenshinweise

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Auslageort

Die Auslegung erfolgt vom 14.10.2020 bis einschließlich 16.11.2020 im Sitz der Gemeindeverwaltung:
Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg OT Borna zu folgenden Dienstzeiten:

                                      Mo.           9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

                                      Di.              9:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

                                      Mi.            Termine nach Vereinbarung

                                      Do.            9:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

                                      Fr.              9.00 – 12.00 Uhr

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter:

                                                              http://www.liebschuetzberg.de

zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan

einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, zu denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Liebschützberg, den 07.10.2020

Kontaktperson

Frau Kretzschmar

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Planzeichnung

Informationen

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