Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans Wohngebiet „An der Kindertagesstätte“ Oberwiera
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Oberwiera am 09.10.2019 beschlossene Bebauungsplan Wohngebiet „An der Kindertagesstätte“ in der Fassung 05/2019 wurde mit Bescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Zwickau vom 10.12.2019, Aktenzeichen 1462-621.41.01822, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung vom 03.05.2019 in der Gemeindeverwaltung Oberwiera, Hauptstr. 19, 08396 Oberwiera, während der Sprechzeiten
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 4 Abs.4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Oberwiera, den 16.01.2020
Quellmalz
Bürgermeister
Frau Haberkorn