Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes Wohnanlage „Brinnis Ost“ im Ortsteil Brinnis

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2020 bis 07.08.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes

Wohnanlage „Brinnis Ost“ im Ortsteil Brinnis

(Vereinfachtes Aufstellungsverfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11.06.2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohnanlage „Brinnis Ost“, OT Brinnis in der Fassung vom 01.06.2020 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen bestimmt. Auf eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, deren Belange durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes berührt werden können, gleichzeitig am Aufstellungsverfahren für die Planänderung beteiligt.

Der Planentwurf der 1. Änderung mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.07.2020 bis zum 07.08.2020 in der Gemeinde Schönwölkau, Parkstraße 11, 04509 Schönwölkau OT Wölkau, während der Dienststunden

Dienstag         8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag     8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 14.00 Uhr

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. In Anbetracht der gegenwärtig wegen der Corona-Pandemie verfügten Einschränkungen des Publikumsverkehr ist hierzu eine telefonische oder schriftliche Anmeldung zwingend erforderlich (Tel.: 034295 792-0; Fax: 034295 792-22; eMail: post@schoenwoelkau.de). Zusätzlich stehen der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die kompletten Planunterlagen während der Auslegungszeit nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet auf den Websites des Zentralen Landesportals Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de bzw. https://buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Website der Gemeinde Schönwölkau unter www.schoenwoelkau.de zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 10.08.2020 von jedermann schriftlich oder während der der oben angeführten Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 034295 792-0) ebenfalls möglich. Darüber hinaus besteht Gelegenheit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden, wobei hierzu die oben erwähnte telefonische oder schriftliche Anmeldung notwendig ist.  

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohnanlage „Brinnis Ost“ unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwölkau, 17.06.2020

Volker Tiefensee

Bürgermeister       (Dienstsiegel)

Kontaktperson

Herr Tiefensee, Bürgermeister, Gemeinde Schönwölkau, Parkstraße 11, 04509 Schönwölkau 

Tel.: 034295 792-0; Fax: 034295 792-22; eMail: post@schoenwoelkau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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