Bebauungsplan Stadt Elstra Erneute Beteiligung

Entwurf Bebauungsplan "Wohnbebauung Ringstraße" in 01920 Elstra OT Ossel

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.05.2021 bis 11.06.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Wohnbebauung Ringstraße“ Ossel

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Elstra hat in seiner Sitzung am 19.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Ringstraße“ Ossel in der Fassung vom 15.03.2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 0,45 ha. Betroffen sind Teile der Flurstücke 424 und 424/c der Gemarkung Wohla.

Planungsziel ist die Einordnung eines Wohnstandortes.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan i.d.F. vom 15.03.2021

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen, insbesondere im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft und den Artenschutz.

Zur Kompensation entstehender naturschutzrechtlicher Eingriffe sind Eingrünungs- und Biotopentwicklungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes vorgesehen.

Bezüglich im Plangebiet vorkommender europarechtlich geschützter Tierarten wurde in einem gesonderten Artenschutzfachbeitrag nachgewiesen, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 B NatSchG sowie Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 Vogelschutzrichtlinie eintreten.

Die Prüfung erfolgte dabei so, dass unter Berücksichtigung von konfliktvermeidenden und funktionserhaltenden Maßnahmen die Populationen der Arten weiterhin in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben bzw. die Voraussetzungen zur Wiederherstellung eines solchen nicht nachhaltig beeinträchtigt werden. Damit liegen bei konsequenter Beachtung und Umsetzung der erforderlichen Artenschutzmaßnahmen die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung des Vorhabens vor.

Im Ergebnis der Umweltprüfung wurde festgestellt, dass sich bei Umsetzung der festgesetzten gestalterischen und grünordnerischen Maßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planung ergeben.

  • Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan i.d.F. vom 15.03.2021
  • Bodengutachten nach BBodSchV zum B-Plan i.d.F. vom 26.11.2020
  • umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans
    • Stellungnahme des Landkreises Bautzen vom 28.07.2020 (u.a. Belange Kreisentwicklungsamt, Naturschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Bauaufsicht)
    • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 09.07.2020
    • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien vom 10.07.2020
    • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 26.06.2020
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 30.07.2020
    • Stellungnahme des NABU-Landesverbandes Sachsen e.V. vom 27.07.2020
    • Stellungnahmen privater Einwender zu den Themen Lärmbelastung und Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser

Kontaktperson

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Ringstraße“ Ossel in der Fassung vom 15.03.2021 einschließlich der Begründung und den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Elstra wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 10. Mai 2021 bis einschließlich 11. Juni 2021

in der Stadtverwaltung Elstra (Am Markt 01, 01920 Elstra) in der Bauverwaltung (Zimmer 01) während der Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:       9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch:    13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag:                  13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Elstra vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Elstra http://www.elstra.de / Bürgerservice / Bürger- und Behördenbeteiligung sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035793 / 81 15 oder per E-Mail an stadtelstra@t-online.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035793 / 81 15 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse stadtelstra@t-online.de  abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

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