Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Amtsberg Erneute Beteiligung

Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Teilfläche des Flurstück 290/2 der Gemarkung Dittersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.05.2020 bis 20.05.2020
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Planzeichnung

Auf Grund der 1. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für eine Teilfläche des Flurstücks 290/2 der Gemarkung Dittersdorf (Flurstück grenzt an Bergstraße) waren Änderungen und Ergänzungen erforderlich, sodass ein erneutes Auslegungsverfahren notwendig wird. Dementsprechend ist nunmehr der überarbeitete Satzungsentwurf (bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie Artenschutzbericht) erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. 

Derzeit befindet sich das Grundstück bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB, was einer Wohnbebauung auf diesem grundsätzlich entgegensteht.

Durch den beabsichtigten Erlass der Klarstellung- und Ergänzungssatzung wird die verfahrensgegenständliche Teilfläche des Flurstücks 290/2 der Gemarkung Dittersdorf dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dittersdorf (§ 34 Abs. 1 BauGB) zugeordnet, sodass zukünftig eine Wohnbebauung auf diesem bauplanungsrechtlich zulässig wird.

Das Verfahren wird weiterhin analog des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht erforderlich, jedoch ist wie gefordert ein Artenschutzgutachten erstellt worden.

Der geänderte Satzungsentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie Artenschutzgutachten, liegt gemäß § 4a Abs. 3, Satz 3 BauGB verkürzt

ab 07.05.2020 bis einschließlich 20.05.2020

montags von                    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags von                    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

mittwochs von                  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags von              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von                        09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Ratssaal der Gemeindeverwaltung Amtsberg, Poststraße 30 (Erdgeschoss) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Selbstverständlich haben Sie vor Ort auch Gelegenheit, Fragen zu stellen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3, Satz 2 BauGB nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Webseite der Gemeinde Amtsberg  unter www.amtsberg.eu und im Beteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Amtsberg, den 24.04.2020

Krause

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Amtsberg

Herr Haase

Poststraße 30

09439 Amtsberg

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Artenschutzgutachten
  • Anlage zum Artenschutzgutachten

Informationen

Übersicht
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