Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplanes "Am Bingeweg" Stadt Geyer
Der vom Stadtrat der Stadt Geyer in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung 02/2020 für das Wohngebiet "Am Bingeweg", Gemarkung Geyer, Teilflächen der Flurstücksnr. 630/10 und 630/84 (siehe Lageplan), und der Entwurf der Begründung liegen
vom 27.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020
in der Stadtverwaltung Geyer, Altmarkt 1, Zi 16, im 1. Obergeschoss des Rathauses mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage zu folgenden Zeiten
Montag 9:00 – 12:00 Uhr Dienstag 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadtverwaltung Geyer Altmarkt 1 09468 Geyer
vorbringen.
Das 1. Obergeschoss des Rathauses ist nicht barrierefrei erreichbar. Unter folgender Telefonnummer der Stadtverwaltung können während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden: 037346/10527.
Auf Grund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem Corona Virus vereinbaren Sie bitte, bevor Sie ins Rathaus kommen, einen Termin. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, der Zusendung der ausgelegten Unterlagen. Bitte melden Sie sich dazu unter o.g. Adresse, 037346/10527 oder angela.groschopp@stadtgeyer.com.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans hat sich nach dem Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert, indem am nördlichen Bingeweg die Fläche zwischen dem Bingeweg 6 und der Garagenanlage einbezogen wird. Sie ist Voraussetzung für die Lage des Baugebietes an der öffentlichen Erschließung in diesem Bereich.
Planungsziel ist die Errichtung eines Wohngebietes für den individuellen Wohnungsbau. Der Bebauungsplan wird unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung werden auf der Internetseite der Stadt Geyer unter https://www.stadt-geyer.com/Bekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de zusätzlich in das Internet eingestellt.
Das Amtsblatt selbst ist ebenfalls im Internet unter https://www.stadt-geyer.com/Amtsblatt einsehbar.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Geyer deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 S. 1 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Geyer, den 17.4.2020 Bürgermeister
Stadtverwaltung Geyer, Altmarkt 1, Zi 16, im 1. Obergeschoss des Rathauses