Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Wohngebiet Borna Nord“
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Wohngebiet Borna – Nord“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gemäß § 3 Abs.3 BauGB frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
In der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Liebschützberg, OT Borna, Straße der Jugend 5,
04758 Liebschützberg wird der Öffentlichkeit in der Zeit von 10.08.2020 bis 31.08.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind hierzu:
Montag: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Weitere Informationen können von den Bürgern durch die Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.09.2020 eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Öffentliche Bekanntmachungen im Internet:
www.liebschuetzberg.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen
Liebschützberg, den 05.08.2020
Schmidt
Bürgermeister
Heike Kretzschmar E-Mail: liegenschaften.liebschuetzberg@kin-sachsen.de