Bebauungsplan Gemeinde Röderaue Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Bebauungsplan "Rittergut Tiefenau"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.09.2019 bis 30.09.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Resort Rittergut Tiefenau“ der Gemeinde Wülknitz

Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m.
§ 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:

  • Anpassung des Vorentwurfs für den geplanten Knotenpunkt B 169/Heidehäuser Weg mit Linksabbieger;
  • Ergänzende Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft in der Planzeichnung;
  • Anpassung von Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht für die geänderten Sachverhalte;
  • Erweiterung des Geltungsbereichs um Teile der Flurstücke 1323/2, 1367/2, 1306/17, 1321/4.

Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von

16.09.2019 bis einschließlich 30.09.2019

bei der Gemeinde Wülknitz, OT Wülknitz, Bahnhofstraße 21 sowie in der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Straße 2, OT Frauenhain während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während dieser Zeit Einsicht in alle Planunterlagen zu nehmen.

Die Unterlagen zur erneuten öffentlichen Auslegung sind in oben genanntem Zeitraum auch im Internet unter www.gemeinde-wuelknitz.de dann unter /Bekanntmachung und unter www.roederaue.de dann unter /Bekanntmachung/Bauverwaltung sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite abrufbar.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.

Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

Es liegen umweltbezogene Informationen zum Entwurf des Bebauungsplans vor (bei den Ordnungs-Nummern (13) – (28) handelt es sich um umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 und § 4 Abs. 2 BauGB):

Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Informationen zu Lärm, elektromagnetischen Immissionen, NATURA 2000-Gebieten und Verkehrs­entwicklung – im Einzelnen sind das:

  1. Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zum Bebauungsplanentwurf und zur 1. FNP-Änderung, vom 10.09.2019 (Zusammenstellung zu allen Belangen des Umweltschutzes)
  2. Umweltverträglichkeitsstudie vom 10.09.2019 (Bestand und Bewertung aller Umwelt­schutzgüter, Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich)
  3. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Resort Rittergut Tiefenau“ (Betroffenheit von europäischen Vogelarten und streng geschützten Tierarten, artenschutzrechtliche Prüfung und Artenschutzkonzept)
  4. SPA-Verträglichkeitsuntersuchung nach § 34 BNatSchG zu dem NATURA 2000-Gebiet „Unteres Rödertal“ und Erheblichkeitsabschätzung zu dem SPA-Gebiet „Gohrischheide“ und den FFH-Gebieten „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ und „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ (Prognose zu Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende NATURA 2000-Gebiete und schadensminimierende Maßnahmen)
  5. Besucherlenkungskonzept zur SPA-Verträglichkeitsuntersuchung vom 02. April 2019 (Passive und aktive Besucherlenkung zur Verminderung von Störwirkungen durch Besucher auf das Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal“)
  6. Bericht zu floristischen und faunistischen Erfassungen vom November 2017 (vorhandene Vegetationsstrukturen, Tier- und Pflanzenarten im Untersuchungsraum)
  7. Denkmalpflegerische Zielstellung Schloss und Park Tiefenau vom Februar 2019 (Analyse und Leitlinien zur Entwicklung der geschützten Kulturgüter)
  8. Verkehrsuntersuchung zum Resort Tiefenau vom September 2018 (Untersuchung zur Verkehrsbelastung und Variantenprüfung zur Verkehrserschließung)
  9. Schalltechnisches Gutachten vom Dezember 2018 (Untersuchung von Lärmimmissionen durch Verkehr, Gewerbe, Freizeitnutzung und Sportanlagen)
  10. Infrastruktur Vorplanung vom  August 2019 (Verkehrserschließung, Knotenpunkt B 169/Heidehäuser Weg, Ver- und Entsorgung, Gewässerplanung, Niederschlags­versickerung)
  11. Berechnung und Bewertung der elektro­magnetischen Verträglichkeit der 380 kV-Hochspannungsleitungen vom Juni 2018 (Schutz und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder)
  12. Boden- und Baugrund: Baugrundgutachten, Versickerungsgutachten, Abfallrechtliche Einstufung, Pedologisches Gutachten (vorhandene Böden und ihre Eigenschaften, Grundwassereinfluss, Prüfung auf Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen)

Umweltbezogene Stellungnahmen:

  1. Landesdirektion Sachsen vom 25.09.2012 und vom 25.06.2019 (raumordnerische Verträglichkeit, Tourismus)
  2. Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 24.09.2012 und vom 01.07.2019 (raumordnerische Verträglichkeit)
  3. Landratsamt Meißen – Kreisentwicklungsamt vom 08.10.2012 und vom 01.08.2019 (Wasser/Grundwasser/Abwasser, Naturschutz, LSG-Ausgliederung, NATURA 2000-Verträglichkeit, Abfall/Altlasten/Boden, Immissionsschutz, Forst, Landwirtschaft, Flurneuordnung, Denkmalschutz, vorbeugender Gesundheitsschutz, Brand- und Katastrophenschutz, Umweltverträglichkeit)
  4. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 19.09.2012 und vom 04.07.2019 (natürliche Radioaktivität, vorbeugender Radonschutz, Versickerung, Baugrund­untersuchungen)
  5. Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 25.09.2012 und vom 05.07.2019 (Schutzwürdige Kulturgüter wie Einzel- und Gartendenkmäler, geschützte Sachgesamtheit, denkmalpflegerische Zielkonzeption)

Landesamt für Archäologie vom 29.08.2012 und vom 18.06.2019 (archäologische

  1. Kulturdenkmale und Untersuchungen)
  2. Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Meißen vom 21.09.2012 und vom 20.06.2019 (geplante Verkehrserschließung, verkehrsplanerische Untersuchung, Schutzabstände zu Straßen)
  3. Abwasserzweckverband Röderaue vom 25.09.2012 (Vorflutfunktion Steiggraben, Abwasserentsorgung)
  4. 50 Hertz Transmission GmbH vom 05.10.2012 und vom 27.06.2019 (Bau-, Nutzungs- und Höhen­beschränkungen im Freileitungsbereich u.a. für Bepflanzungen, Schutz vor Immissionen)
  5. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Sachsen e.V. vom 24.09.2012
  6. Naturschutzbund Deutschland (NABU) – Landesverband Sachsen e.V. vom 24.09.2012 und vom 02.07.2019
  7. Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 24.09.2012 und vom 05.07.2019
  8. Naturschutzverband Sachsen vom 01.07.2019
  9. Grüne Liga Sachsen vom 01.07.2019

(22-26 Prüfung auf Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets ‚Unteres Rödertal‘, spezieller Artenschutz und Vogelschutz, Vorranggebiet Natur und Landschaft, Landschaftsschutzgebiet Ausgliederung, Kompensationsmaßnahmen, Klima)

  1. Zweckverband Abfallwirtschaft vom 21.06.2019 (Abfallentsorgung)
  2. Wasserversorgung Riesa/Großenhain vom 05.07.2019 (Schutzstreifen Trinkwasserleitung)

Dieser Bekanntmachung ist ein Übersichtsplan beigefügt, in dem der Geltungsbereich des Bebauungsplans gekennzeichnet ist. Der abgedruckte Plan hat keine Rechtsverbindlichkeit.

Abbildung: Übersichtsplan mit der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (geänderte Flächen sind schraffiert markiert).

Röderaue, den 03.09.2019

Herklotz

Bürgermeister

der erfüllenden Gemeinde Röderaue

Kontaktperson

Gemeinde Röderaue, Radener Str. 2, 01609 Röderaue

Frau Wende

035263/66825

bzw.

Bierbaum.Aichele.Landschaftsarchitekten

Fraun Brauns

Untere Zahlbacher Str. 21

55131 Mainz

06131/669250

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