Der Stadtrat der Stadt Groitzsch hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau REWE & Drogeriemarkt Am Bahndamm“ in der Fassung vom 05.09.2019 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Neubau REWE & Drogeriemarkt Am Bahndamm“ umfasst die Flurstücke 1177 (teilweise), 1186 und 1187 der Gemarkung Groitzsch.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 04.11.2019 bis 06.12.2019 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Groitzsch, Zimmer 210, Markt 1, 04539 Groitzsch öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau REWE & Drogeriemarkt Am Bahndamm“ einschließlich der Begründung ist im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:
https://www.groitzsch.de/index.php/bauen-wohnen/bauleitplanung
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), Telefon (03 45) 57 02 98-0, Fax (03 45) 57 02 98-29, E-Mail halle@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 11:30 Uhr erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Stadtverwaltung Groitzsch, Herr Schmidt, Markt 1, 04539 Groitzsch