Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Kottmar Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebbaungsplan "Kottmarsdorf - Einfamilienhaus Dorfstraße 69a"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.09.2019 bis 30.09.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

2. Öffentliche Auslegung des Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kottmarsdorf – Einfamilienhaus Dorfstraße 69a“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2019 mit Beschluss Nr. 537-5/19 den Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kottmarsdorf – Einfamilienhaus Dorfstraße 69a“ gefasst. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund der sich durch die Abwägung ergebenen Änderungen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen muss. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 12.08.2019 die 2. öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kottmarsdorf – Einfamilienhaus Dorfstraße 69a“, bestehend aus

  • Teil A Planzeichnung mit Teil B Textliche Festsetzung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung

in der Fassung vom 09.01.2019 mit Änderungen vom 25.04.2019 beschlossen.

Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Kottmar, im Ortsteil Kottmarsdorf, südlich der Großen Kreisstadt Löbau und gehört zum Landkreis Görlitz. Das Plangebiet umfasst Teile der Flurstücke 16a und 13/5 der Gemarkung Kottmarsdorf. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im beiliegenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für ein Einfamilienhaus mit Nebenanlagen mit der Maßgabe der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch rechtsverbindliche Festsetzungen unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Interessen.

 Da es sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13b i.V.m §13a BauGB handelt, erfolgt die Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in angemessener Frist von 14 Tagen. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan in der Fassung vom 09.01.2019 mit Änderungen von 25.04.2019 einschließlich Begründung über den Auslegungszeitraum vom

17.09.2019 bis einschließlich 30.09.2019

in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar, Zimmer 9 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt wird.

Dienstzeiten der Gemeinde Kottmar:

Montag           8.30-12.00 Uhr           12.30-14.00 Uhr

Dienstag         8.30-12.00 Uhr           12.30-18.00 Uhr

Mittwoch        8.30-12.00 Uhr           12.30-14.00 Uhr        

Donnerstag     8.30-12.00 Uhr           12.30-17.00 Uhr

Freitag            8.30-12.00 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.gemeinde-kottmar.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/  sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die nochmalige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.

Kottmar, 07.09.2019

Görke

Bürgermeister                                                 (Siegel)

Kontaktperson

Ingenieurbüro für Bauplanung

Dipl.-Ing. (FH) Jens Wündrich

Hainewalder Straße 41

02763 Mittelherwigsdorf

Mail: jens.wuendrich@gmail.com

Telefon: 0157 81801830

sowie

Gemeindeverwaltung Kottmar
OT Eibau
Hauptstraße 62
02739 Kottmar

Herr Wildner
Telefon: 03586/7804-23
Mail: maik.wildner@gemeinde-kottmar.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planteil A und Teil B - Blatt 1
  • Teil B - Blatt 2
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung

Informationen

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