Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2019 den Entwurf zur Ergänzungssatzung "Wohnbebauung Harrasallee in Niederwiesa OT Braunsdorf' in der Fassung 01 .07 .2019 mit Planzeichnung, Textteil und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Flurstück 106/5 sowie Teile des Flurstückes 106/90 der Gemarkung Braunsdorf.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Fassung 01 .07.2019, bestehend aus Plan- und Textteil, sowie der beigefügten Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
08.08.2019 bis 10.09.2019 - jeweils einschließlich -
im Rathaus der Gemeinde Niederwiesa, Dresdner Straße 22, im Bauamt, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden zu folgenden Zeiten eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt: Montag von 8:00 -12:00 Uhr und 13:00 -15:00 Uhr Dienstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Ergänzend werden die auszulegenden Planunterlagen im Beteiligungszeitraum über das Internetportal der Gemeinde unter www.gemeinde-niederwiesa.de und auf dem Zentralen Landesprotal Bauleitplanung, www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan. bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Dresdner Str. 22, 09577 Niederwiesa abgegeben werden. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleiChlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
Unberücksichtigt bleiben auch vor Beginn der Auslegung erhobene Einwendungen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.
Ilona Meier
Bürgermeisterin Siegel
Gemeindeverwaltung Niederwiesa
Bauamt
Dresdner Str. 22