Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat am 04.07.2019 in seiner öffentlichen Sitzung, den Entwurf der Ergänzungssatzung “Frauendorfer Hauptstraße“ im OT Frauendorf bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom Juni 2019, gebilligt und bestimmt, diesen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes kann nach § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Ergänzungssatzung am „Frauendorfer Hauptstraße“ im OT Frauendorf in der Zeit vom
05.08.2019 bis einschließlich 06.09.2019
während der Dienststunden im Bürgerzentrum, Bürgerbüro (EG), der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg zu folgenden Zeiten
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Eine Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt bei Interesse für jedermann im Bauamt der Stadtverwaltung Frohburg, Zimmer 2.15, zu den Dienststunden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen Satzungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Frohburg, Markt 13 -15, 04654 Frohburg vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Wolfgang Hiensch
Bürgermeister
Frau A. Vogel