Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide über die öffentliche Auslage des Entwurfes des Bebauungsplanes „Erlebnishof Bergen“ im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der Sitzung am 21.05.2019 den Entwurf des B-Planes „Erlebnishof Bergen“ zur Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Das Plangebiet betrifft den Standort der ehemaligen Milchviehanlage Bergen an der Straße „Alter Kirchweg“.
Der Entwurf der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichsbilanz sowie der Artenschutzfachbeitrag liegen
vom 24.06.2019 bis einschließlich 23.07.2019
in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat (Zimmer 1.4) zu jedermanns Einsicht während folgender Dienststunden aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Zeit kann jeder in die oben aufgeführten Unterlagen einsehen und sich bis zum Ende der Auslagefrist, also bis 16.07.2019, dazu bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36, OT Bergen, 02979 Elsterheide schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter gemeinde@elsterheide.de oder mueller@elsterheide.de äußern.
Die Unterlagen sind ebenfalls über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter Amtsblatt & Informationen (https://www.elsterheide.de/amtsblatt-informationen) einsehbar.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
- zu Flora und Fauna (Biotoptypenbericht und -plan, Artenschutzfachbeitrag – vorrangig Vogelarten)
- zu Grundwasserstand und –prognose sowie Baugrund (Baugrundgutachten 1978) (SächsOB,LMBV)
- zur natürlichen Radioaktivität (SLfULuG)
- zur Thematik möglicher Altlasten (Landratsamt)
- zum Thema Waldabstand: (Landratsamt)
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Neuwiese Flur 7 und im Süden der Gemeinde Elsterheide und grenzt räumlich an die Stadt Hoyerswerda an.
Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
gez. Koark
Bürgermeister
Matthias Müller
Tel.: 03571480112
mueller@elsterheide.de