Bebauungsplan Gemeinde Oberwiera Öffentliche Auslegung

Gemeinde Oberwiera, Bebauungsplan Gewerbegebiet "Hohe Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.06.2019 bis 12.07.2019
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Planzeichnung

Bebauungsplan Gewerbegebiet "Hohe Straße"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf (Stand 04/ 2019)

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberwiera hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 22.05.2019 die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Gewerbegebiet "Hohe Straße" nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Vorentwurfsunterlagen mit dem Stand 04/2019, bestehend aus

• Teil A - Planzeichnung M 1 :500 und
• Teil B - Text sowie

der dazugehörigen Begründung mit dem Umweltbericht und Anlagen liegen in der Zeit vom 17.06.2019 bis 12.07.2019 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht Gemeindeverwaltung Oberwiera. Hauptstraße 19, 08396 Oberwiera öffentlich aus.

Montag        09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr
Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag        09:00 bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegefrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift Gemeindeverwaltung Oberwiera, Hauptstraße 19, 08396 Oberwiera niedergebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB und die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Internet unter gemeindeoberwiera.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen die Flurstücke 129/4, 129/5 und 129/7 vollständig, die Flurstücke 129/6 und 130 teilweise. Alle betroffenen Flurstücke gehören zur Gemarkung Wickersdorf.

Gemeinde Oberwiera, den 23.05.2019

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Oberwiera

Hauptstraße 19

08396 Oberwiera

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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