Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan Wohn- und Gewerbegebiet "Hallesches Feld" Schkeuditz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.06.2019 bis 18.07.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

1. Änderung Bebauungsplan Wohn- und Gewerbegebiet „Hallesches Feld“
der Großen Kreisstadt Schkeuditz

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „Hallesches Feld“ einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet liegt in der Kernstadt Schkeuditz und wird begrenzt im Westen durch das Flurstück 163 der Flur 14, Gemarkung Schkeuditz (Kleingartenanlage), im Osten durch die Flughafenstraße, im Süden durch die Bundesstraße B 186 und im Norden durch die S- Bahnstrecke Leipzig-Halle (siehe Übersichtsplan).

Die Planänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „Hallesches Feld“ wird  in der Zeit vom 17.06.2019 bis 18.07.2019 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften (Bürgeramt, Zimmer 3.06), Rathausplatz 7 in 04435 Schkeuditz während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind im Internet unter nachstehender Adresse als Download verfügbar: www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Schkeuditz, den 17.05.2019

Siegel

Bergner – Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften

Rathausplatz 3

04435 Schkeuditz

Telefon: 034204/88161

E-Mail:gabriele.oertel@schkeuditz.de

Gegenstände

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  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung

Informationen

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