Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Höckendorf“
Der Gemeinderat Laußnitz hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 den Entwurf zur 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Höckendorf“ in der Fassung vom 14.02.2019, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf der 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Höckendorf“ in seiner Fassung vom 14.02.2019 wird in der Zeit vom 12.03.2019 bis einschließlich 16.04.2019 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter https://www.koenigsbrueck.de/buergerservice~/offenlegung-bauleitplanung.html, über die Internetseite der Gemeinde Laußnitz unter https://www.laussnitz.de/bürger/verwaltungsgemeinschaft/offenlegung-bauleitplanung/ und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel und Zweck der Planung ist eine Änderung der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke Nr. 161/1, 162, und 163 der Gemarkung Höckendorf. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königsbrück vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Stadtverwaltung Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück
Frau Dreßler
Bauverwaltung
035795/ 38822