Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Rodewisch Frühzeitige Beteiligung

BEBAUUNGSPLAN NR. 36 „GEWERBEGEBIET ÄUßERE LENGENFELDER STRAßE“ STADT RODEWISCH

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2019 bis 05.04.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat Rodewisch hat am 21.02.2019 in öffentlicher Sitzung mit dem Aufstellungbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 36 "Gewerbegebiet Äußere Lengenfelder Straße"
Stadt Rodewisch die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch [BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst einen rd. 1,64 ha großen Teil des Flurstücks Fl.-Nrn. 695/14 der Gemarkung Rodewisch. Planungsziel ist die gewerbliche Nachnutzung einer südlich der künftigen OU B 169 gelegenen zurückgebauten Teilfläche der Kläranlage Rodewisch zwischen der Göltzsch und der Äußeren Lengenfelder Straße (derzeit B 94).

Die Vorentwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan in der Fassung vom November 2018, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung Maßstab 1 : 500
  • Teil B – Text
  • Begründung mit Umweltbericht und
  • 3 Anlagen, darunter eine gutachterliche artenschutzfachliche Risikoabschätzung vom September 2017 sowie eine Baugrundvoruntersuchung nach DIN  4020 vom März 2018

liegen in der Zeit vom 04.03.2019 – 05.04.2019 öffentlich aus und können während der nachfolgenden Zeiten

Montag         von 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag        von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag   von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag           von 08:00 – 12:00 Uhr

von jedermann in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch in Zi. 107 der Bauverwaltung kostenlos eingesehen werden.

Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gleichzeitig zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Rodewisch (https://www.rodewisch.de/seite/231789/orts%C3%BCbl.bekanntg.-%C3%B6ff.bekanntmachungen.html) sowie auf dem zentralen Internetportal des Freistaats Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und darüber zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse frost@rodewisch.de übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Rodewisch, 25. Februar 2019

Kerstin Schöniger   

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Bereich: Bauverwaltung/ Stadtplanung                     Raum 107

Frau Jana Frost

Telefon 03744 368162

Telefax (03744) 34245

E-Mail: frost@rodewisch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 - Baugrundvoruntersuchungen
  • Anlage 2- Artenschutz-Risikoabschätzung

Informationen

Übersicht
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