Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Bebauungsplan Talblick an der Obernaundorfer Str. (Flurstück 401 und 405)
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat am 27. August 2018 in öffentlicher Sitzung die zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Planes Talblick abgewogen. Der daraus resultierende Entwurf des Bebauungsplanes Talblick an der Obernaundorfer Straße (Flurstück 401 und 405), bestehend aus der Planzeichnung, dem Teil B-Textliche Festsetzung und der Begründung mit integriertem Grünordnungsplan (Stand Juli 2018) und Umweltbericht wurde in dieser Sitzung ebenfalls gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Dies erfolgte im Zeitraum September - Oktober 2018. Durch die erneute Abwägung kam es zu Änderungen bzw. Konkretisierungen des Entwurfs, die die Grundzüge der Planung nicht berühren und für die erneute Anhörung zum geänderten Entwurf findet der § 4a Abs. 3 BauGB Anwendung und erfolgt im verkürzten Verfahren.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Rabenau weist den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche aus. Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB ist daher sichergestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Für den Geltungsbereich (siehe Kartenausschnitt) sind 3 Wohngebiete und deren Erschließung geplant. Im Wohngebiet 1 wird die Möglichkeit bestehen, Mehrfamilienhäuser zu errichten, um das geringe Angebot an Mietwohnungen mit 3 bis 4 Räumen zu verbessern. In den Wohngebieten 2 und 3 ist der Bau von Einfamilienhäusern vorgesehen. Das Gebiet soll zur Obernaundorfer Straße und nach Norden eingegrünt werden, um den Ortsrand harmonisch zu gestalten.
Die Planzeichnung, der Teil B-Textliche Festsetzung und die Begründung mit integriertem Grünordnungsplan sowie der Umweltbericht (Entwurf, Stand Januar 2019) liegen
in der Zeit vom 18. März bis einschließlich 01. April 2019
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Im Rahmen der Auslegung sind zusätzlich die folgenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) verfügbar:
Informationen zum Istzustand der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden, Schutzgut Fläche, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Landschaft und Erholungspotential und Schutzgut Mensch (Lärm/ Sicherheit) und zu Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen zu den genannten Schutzgütern befinden sich im Teil C.1 Umweltbericht zum Bebauungsplan "Wohngebiet Talblick an der Obernaundorfer Straße" (Flurstück 401 und 405) mit integriertem Grünordnungsplan
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgütern Boden und Wasser
Rabenau, 15.02.2019
gez. Paul Bürgermeister
Bauamtsleiter
Herr Seidel
Markt 3
01734 Rabenau
Tel.: 0351 6498220
E-Mail: Seidel@stadt-rabenau.de