Bebauungsplan Gemeinde Kottmar Öffentliche Auslegung

Vorhabebezogener Bebauungsplan "Kottmarsdorf - Einfamlienhaus Dorfstraße 69a"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.03.2019 bis 10.04.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

 

Öffentliche Auslegung des Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kottmarsdorf – Einfamilienhaus Dorfstraße 69a“ in der Fassung vom 09.01.2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2019 mit Beschluss Nr. 499-2/19 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kottmarsdorf – Einfamilienhaus Dorfstraße 69a“, bestehend aus

  • Teil A Planzeichnung mit Teil B Textliche Festsetzung
  • Begründung

in der Fassung vom 09.01.2019 gebilligt.

Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Kottmar, im Ortsteil Kottmarsdorf, südlich der Großen Kreisstadt Löbau und gehört zum Landkreis Görlitz. Das Plangebiet umfasst Teile der Flurstücke 16a und 13/5 der Gemarkung Kottmarsdorf. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im beiliegenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für ein Einfamilienhaus mit Nebenanlagen mit der Maßgabe der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch rechtsverbindliche Festsetzungen unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Interessen.

Der Entwurf inklusive aller Bestandteile ist für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.01.2019 einschließlich Begründung über den Auslegungszeitraum vom

11.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019

in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar, Zimmer 9 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt wird.

Dienstzeiten der Gemeinde Kottmar:

Montag           8.30-12.00 Uhr           12.30-14.00 Uhr

Dienstag         8.30-12.00 Uhr           12.30-18.00 Uhr

Mittwoch        8.30-12.00 Uhr           12.30-14.00 Uhr        

Donnerstag     8.30-12.00 Uhr           12.30-17.00 Uhr

Freitag            8.30-12.00 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.gemeinde-kottmar.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/  sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB in angemessener Frist.

Kottmar, 02.03.2019

Görke

Bürgermeister                                                 (Siegel)

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Kottmar
OT Eibau
Hauptstraße 62
02739 Kottmar

Herr Wildner
Telefon: 03586/7804-23
Mail: maik.wildner@gemeinde-kottmar.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzung

Informationen

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