Öffentliche Bekanntmachung
über den Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorzeitigen Bebauungsplan Wohnpark “An der Alten Mühle“ in Regis-Breitingen und der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 als auch § 4a Abs. 4 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen hat mit Beschluss-Nr.: 04/48/2018 in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2018 dem Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Wohnpark “An der Alten Mühle“ mit Stand vom 04.10.2018 und der dazu gehörigen Begründung zugestimmt und über die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats beschlossen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich. Der Beschluss wurde in der Ausgabe Nr. 11 (28. Jahrgang) vom 13. November 2018 der “Gemeinsamen Zeitung“, Amtsblatt der Stadt Regis-Breitingen mit den Ortsteilen Ramsdorf, Hagenest und Wildenhain, auf den Seiten 3 – 7 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgte die Amtliche Bekanntmachung des Entwurfes dieses Bebauungsplanes (Teil B: Textliche Festsetzungen, Planerische Darstellung, Verfahrensvermerke, Entwurf der Begründung).
Entgegen der Veröffentlichung in Ausgabe Nr. 11 vom 13. November 2018 erfolgt die Öffentliche Auslegung im Zeitraum
Montag, 21.01.2019 – Mittwoch, 20.02.2019
- zu den angegebenen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Regis-Breitingen, Rathausstraße 25 in 04565 Regis-Breitingen im Sekretariat im Erdgeschoss (Zimmer 4) zu jedermanns Einsicht.
Montag 07.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 07.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 07.00 – 17.00 Uhr
Freitag 07.00 – 11.00 Uhr
- Darüber hinaus erfolgt entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während dieses Zeitraumes die Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Stadt Regis-Breitingen unter www.regis-breitingen.de (Amtsblatt / Ausgabe Nr. 1 vom 08.01.2019) und
- im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite .
Die Berichtigung bzw. erneute Veröffentlichung zur amtlichen Bekanntmachung über die Auslegung des B-Planes “An der Alten Mühle“ resultiert aus den gesetzlichen Vorgaben des § 4a Abs. 4 BauGB.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Entsprechend § 4 Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Dies gilt für in der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebene Stellungnahmen nur, wenn darauf in der Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 zur Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen worden ist.
Regis-Breitingen, den 21.12.2018
Frau Mahler, Bauverwaltung
Email: fraumahler@stadt-regis-breitingen.de
Tel.: 034343-71818